Preise

Auto

Versicherung/Unkostenbeitrag Bar Rechnung
Auto 100.– 110.–
Fahrunterricht Auto
1 Lektion Kat. B (Auto) 110.– 120.–
1 Lektion Kat. BPT (Auto) 110.– 120.–
1 Lektion Kat. BE (Anhänger) 130.– 140.–
Prüfung
Dauer 60 Minuten (Motorrad) 100.–
Dauer 60 Minuten (Auto) 120.–
Dauer 90 Minuten (Anhänger) 180.–

Motorrad

Fahrunterricht Motorrad Bar Rechnung
Grundkurs für Kat. A/A1 (12 Lektionen inkl. Versicherung) 750.– 750.–
1 Lektion Kat. A1 (Moto) 110.– 110.–
1 Lektion Kat. A (Moto) 110.– 110.–

Eine Lektion umfasst 50 Minuten

Bitte Termine 24 Stunden vorher absagen, sie ersparen sich damit dessen Berechnung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verkehrsschule Chur

Geltungsbereich:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Verkehrsschule-Chur (nachfolgend VSC genannt) sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

Unterrichtstarif:

Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit und ohne Vorankündigungen durch die VSC angepasst werden.

Lektionen:

Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten, inkl. Instruktionen und Schlussbesprechung. Die VSC arbeitet jedoch mit 60 Minuten Einteilung, so dass jeder Schüler garantiert 50 Minuten Lektionsdauer hat (Tolleranzausgleich). Nach Absprache sind auch Lektionen von anderer Dauer möglich. Der Treffpunkt der einzelnen Fahrlektion wird vom Fahrlehrer festgelegt, Wünsche der Fahrschüler werden jedoch so weit sinnvoll und möglich berücksichtigt. Fahrlektionen, welche die VSC infolge höherer Gewalt, Schnee, Stau oder technischer Defekte am Fahrzeug nicht erbringen kann, werden nicht verrechnet. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit des Fahrschülers bestehen (bspw. wegen Konzentrationsschwäche, Müdigkeit, Medikamenten, Alkohol oder Drogen), kann die Lektion jederzeit abgebrochen werden und die Lektion wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Absenzen:

Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden (2 Arbeitstage) vor Lektionbeginn abgemeldet werden, sonst werden sie in Rechnung gestellt. Kursanmeldungen sind definitiv und können wegen Teilnehmerzahlbeschränkung nur bis spätestens 5 Arbeitstage vor Kursbeginn abgesagt werden. Liegt der VSC vor dem jeweiligen Dienstleistungsbeginn ein Arztzeugnis vor, so liegt es im Ermessen der Fahrschule, von der Verrechnung abzusehen. Verspätetes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten der Fahrschüler. Terminverschiebungen oder Absagen müssen mündlich oder telefonisch erfolgen, SMS werden nicht akzeptiert.

Unkostenbeitrag:

Die VSC hat eine Fahrschul-Vollkasko Versicherung abgeschlossen, an der sich alle Fahrschüler der VSC obligatorisch mit einem Beitrag von sFr.100.- beteiligen müssen. Die Versicherung deckt Schäden, welche im Fahrschulbetrieb inklusive Führerprüfung entstehen. Ausgenommen sind Schäden unter Alkohol und Drogeneinfluss oder sonstigen nachweisbaren Zweifeln an der Fahrfähigkeit. Die Versicherung beschränkt sich explizit nur auf die Fahrzeuge der VSC. In diesem Betrag eingeschlossen sind administrative Dienstleitungen wie Anmeldung zur Führerprüfung Terminverschiebungen usw.

Motorradvermietung:

Die Mietkosten sind bei Übergabe bar zu entrichten. Das Motorrad ist vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt im Schadenfall beträgt sFr. 1000.- (Roller sFr. 500.-). Das Motorrad muss bei Rückgabe sauber und vollgetankt sein. Bei verspäteter Rückgabe wird der Ausfall in Rechnung gestellt. Allfällige Geschwindigkeitsbussen werden an den Mieter weitergeleitet.

Zahlungsmodalitäten:

Die Bezahlung erfolgt in Schweizer Franken. In der Regel hat der Fahrschüler die jeweiligen Dienstleistungen wie Fahrlektionen bar nach der jeweiligen Lektion zu bezahlen. Sollten Fahrschüler den Wunsch haben, ausnahmsweise per Rechnung zu bezahlen, so liegt es im Ermessen der VSC diesem Wunsch zu entsprechen, wobei pro Lektion ein Administrativaufwand von CHF 10.- erhoben wird. Die Rechnungen sind ohne Abzug innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die VSC ist in jedem Fall berechtigt Vorauskasse oder andere Sicherheiten zu verlangen.

Haftung:

Schadenersatzansprüche gegen die VSC, deren Mitarbeiter und Hilfspersonen entstehen in jedem Fall nur, wenn der eingetretene Schaden von diesen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist. Die Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers verursachten unmittelbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.